Altersrente - Wie kann man die Kürzung vermeiden?
Die Senkung des Umwandlungssatzes wird sich einzig auf künftige Rentner auswirken, der Arbeitgeber wird nicht herangezogen, während der Gesetzgeber ein paritätisches System Arbeitnehmer/Arbeitgeber befürwortete.
Die berufliche Vorsorge (auch 2. Säule genannt) ist eine soziale Absicherung im Todesfall, bei Invalidität und im Alter. Außerdem ist es ein obligatorisches Sparsystem, bei dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen Beiträge zahlen. Es wurde 1985 eingeführt und betrifft alle Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von mehr als CHF 20.520.-
Das von der beruflichen Vorsorge angesparte Vermögen beläuft sich heute auf CHF 660 Milliarden.
Nicht weniger als 3,7 Millionen Menschen sind betroffen.
Bei Erreichen des Rentenalters hat jeder die Möglichkeit, sein angespartes Altersguthaben in Rente umzuwandeln; dies geschieht durch Multiplikation dieses Guthabens mit dem Umwandlungssatz. So ist die Höhe der Rente zugleich vom während des Erwerbslebens angesparten Betrag und der Höhe des Umwandlungssatzes abhängig.
Die Entwicklung des Umwandlungssatzes in %:
| 2004 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2016 | |
| Männer | 7,20 | 7,05 | 7,00 | 6,95 | 6,90 | 6,85 | 6,80 | 6,40 |
| Frauen | 7,20 | 7,00 | 6,95 | 6,90 | 6,85 | 6,80 | 6,80 | 6,40 |
Zum Vergleich nehmen wir folgendes Beispiel einer Person, deren angespartes Guthaben sich zum Zeitpunkt des Renteneintritts auf CHF 250.000 beläuft; die Entwicklung des Umwandlungssatzes wirkt sich folgendermaßen auf die Höhe der Jahresrente aus:
| 2004 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2016 | |
| Männer | 18'000 | 17'625 | 17'500 | 17'375 | 17'250 | 17'125 | 17'000 | 16'000 |
| Frauen | 18'000 | 17'500 | 17'375 | 17'250 | 17'125 | 17'000 | 17'000 | 16'000 |
So hat die Höhe der Rente in 10 Jahren (2004 bis 2014) bereits um 6 % abgenommen, wird die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,4 % akzeptiert, würde dies zu einer Kürzung von 11 % in 12 Jahren (2004 bis 2016) führen.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der beruflichen Vorsorge ist auf die Verbesserung und den Fortbestand des Systems ausgerichtet: der Satz der Kapitalrendite.
Auf das Kapital wird ein Zins gezahlt, der neben den Beiträgen ebenfalls zur Finanzierung der Renten dient. Die Bestimmung und Festsetzung des Mindestsatzes muss laut Gesetz die Erträge der Bundesobligationen sowie der Aktien, Anleihen und Liegenschaften berücksichtigen.
Der Mindestsatz ist also nicht nur von der Entwicklung dieser Märkte abhängig, deren Lage er zum Teil widerspiegelt, sondern er ist auch mit der Verwaltung und der vom Vermögensverwalter auf die Aktiva des Fonds erzielten Performance verbunden.
Der Mindestsatz und seine Entwicklung:
| Zeitträume : | Satz (%) | |
| 01.01.1988 - 31.12.2002 | 4 | |
| 01.01.2003 - 31.12.2003 | 3.25 | |
| 01.01.2004 - 31.12.2004 | 2.25 | |
| 01.01.2005 - 31.12.2007 | 2.5 | |
| 01.01.2008 - 31.12.2008 | 2.75 | |
| 01.01.2009 - 31.12.2010 | 2 |
Aufrechterhaltung des Lebensstandards
Gemäß Verfassung ermöglicht die berufliche Vorsorge (BVG) zusammen mit der Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenversicherung dem Versicherten den gewohnten Lebensstandard in angemessener Weise aufrechtzuerhalten.
Theoretisch muss die Rente aus der 1. und 2. Säule 60 % des letzten Lohns ausmachen.
Was das BVG betrifft, so entspricht der Pflichtanteil gemäß Gesetz dem für jeden Arbeitnehmer versicherten Betrag. Der berücksichtigte Höchstlohn beläuft sich auf CHF 82.080,--.
Der über dem Pflichtanteil liegende Betrag wird gebildet, wenn der Vorsorgeplan Leistungen über dem vom BVG vorgesehenen Minimum bei einem maximal versicherbaren Lohn von CHF 820.800,-- vorsieht.
Hervorzuheben ist, dass die Abstimmung am 7. März nur das Pflichtguthaben gemäß BVG betrifft.
In der Praxis und unter Berücksichtigung der gegenwärtigen AVH-Jahreshöchstrente von CHF 27.360,-- und der Rentenleistung gemäß BVG (goldene Regel) entspricht die Altersrente in Prozent dem AVH-Höchstlohn in Höhe von CHF 82.080,-- im Jahr:
| 2004 | 2014 | 2016 | |
| 1. Säule | 33.30% | 33.30% | 33.30% |
| 2. Säule | 25.50% | 24.10% | 22.70% |
| Gesamt | 58.80% | 57.40% | 56.00% |
Man kann leicht feststellen, dass sich mit den Angleichungen und dem Anpassungsvorschlag das Ziel von 60 % entfernt, und dass trotz gewisser Erklärungen nicht wirklich etwas unternommen wird, um dieser Situation entgegenzusteuern.
Eine Lösung für die Kürzung der Renten
Die Senkung des Umwandlungssatzes wird sich einzig auf künftige Rentner auswirken, der Arbeitgeber wird nicht herangezogen, während der Gesetzgeber ein paritätisches System Arbeitnehmer/Arbeitgeber befürwortete.
Bei der progressiven Senkung des Umwandlungssatzes seit 2005 von 7,2 % auf 6,8 % hatte der Bundesrat beschlossen, diese Kürzung durch Erhöhung des versicherten Lohns, also der Sparbeiträge auszugleichen.
Mit der Initiative zur Senkung des Umwandlungssatzes wird heute keinerlei Ausgleich vorgeschlagen.
Eine Möglichkeit, eine weitere Rentenkürzung abzufangen, wäre es, die Altersgutschriften um 1 % zu erhöhen:
| Gegenwärtig | Vorschlag | ||
| 25-34 Jahre | 7 | 8 | |
| 35-44 Jahre | 10 | 11 | |
| 45-54 Jahre | 15 | 16 | |
| 55-64/65 Jahre | 18 | 19 | |
Die Altersgutschrift ist der für jeden Versicherten bestimmte Beitrag zu dessen persönlichen Ersparnissen (Altersguthaben). Sie wird vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Die Höhe der Gutschriften entspricht einem Prozentsatz des versicherten Lohns, der in Abhängigkeit von der Altersgruppe des Arbeitnehmers bestimmt wird.
Um bei unserem Beispiel zu bleiben, würde mit der Erhöhung der Gutschriften um 1 % das angesparte Altersguthaben von CHF 250.000.-- auf CHF 270.000,-- (40 Beitragsjahre) steigen.
Damit würde sich die Altersrente auf CHF 17.280.-- belaufen bei der Berechnung mit einem Umwandlungssatz von 6,4 % (gemäß der Initiative). Auf diese Weise hätte der Rentenbetrag mehr oder weniger wieder dieselbe Höhe (CHF 17.000,--).
Die Finanzierung dieses Zusatzbeitrages wäre paritätisch (Arbeitgeber/Arbeitnehmer).
Abgesehen vom derzeitigen Medien- und Politikrummel, den Argumenten der Zahlen, der Experten, der Leistungen und Erwartungen bleibt die Lösung, die Beiträge einseitig um 1 % zu erhöhen, vergleichsweise allzu einfach. Sie löst weder die Problematik der Performance der verwalteten Gelder noch die der Professionalität, die erforderlich ist, um den Risiken der Finanzmärkte zu begegnen.
Von unserer Seite schlagen wir Ihnen ein Treffen mit unseren Fachleuten vor, die Ihre Situation analysieren und Ihnen Lösungen anbieten werden.
Quellen:
Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge:
www.admin.ch/ch/f/rs/831_40/index.html
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV):
www.bsv.admin.ch/themen/vorsorge/aktuell/index.html